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Kern der winkelförmig ausgebauten Hofanlage ist ein großer Streckhof, der mit dem Giebel seines Wohnteils gegenüber der früheren Schule an die Straße reicht. Der Hof ist großenteils verschindelt, nur am Wirtschaftstrakt ist nach Norden ein konstruktives Gefüge freigeblieben. Den Wohnteil verändern in jüngerer Zeit eingebaute große Fenster liegenden Formats, jedoch tritt eine deutliche Vorkragung des Obergeschosses auf, die eine Datierung noch in das 18. Jahrhundert zulässt. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |