Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der mehrfach erweiterte traufständige Streckhof weist im Kern zwei Zonen eines Wohnhauses mit seitlichem Ern auf, dessen Erdgeschoss mit Schindeln verkleidet ist. Das Fachwerk des Obergeschosses zeigt zur Aussteifung am ehemaligen Eck- und an den Bundständern klassische Mann-Figuren mit "Spornen" an den Fußstreben. Das Gefüge lässt eine Datierung in das letzte Drittel des 18. Jahrhunderts zu. Die nach Norden gerichtete Rückseite des Hofs, konstruktiv gefügt und teilweise verschindelt, ist von besonderer Wirkung zur Lüdertalstraße hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |