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Unmittelbar östlich des Dorfs führt eine elegante Bogenbrücke über die in einer künstlichen Schlucht geführte ehemalige Bahnstrecke, die jetzt als touristischer Radweg genutzt wird. Sichtbare Baumaterialien sind Basalthaustein und bossierte Sandsteinquader, das eiserne Brückengeländer aus der Bauzeit (1906) blieb erhalten. Die Brücke ist Kulturdenkmal aus bau- und verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |