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Vogelsbergkreis
Grebenhain
Hartmannshain
  • Mittelweg 17
Friedhof
Flur: 5
Flurstück: 148

Der Friedhof am nordwestlichen Ortsrand wird durch eine Basaltmauer eingefasst, der Zugang führt durch ein wirkungsvolles modernes Portal aus Basalttuff, das auf archaische Weise aus drei großen, vierseitigen, gebauchten Monolithen zusammengesetzt ist. Es entstand zu Ausgang des 20. Jahrhunderts und nimmt ältere Traditionen aus der Region auf.

Auf einer im Halbkreis niedrig ummauerten Fläche auf dem Friedhof erhebt sich das Gefallenendenkmal, bestehend aus einem Obelisken, der nach dem Zweiten Weltkrieg durch zwei Stelen ergänzt wurde.

Außerdem blieb eine bemerkenswerte, gut gestaltete Stele aus rotem Sandstein erhalten, die von einer Familie mehrfach verwendet wurde: Die glatte Rückseite zeigt Inschriften für den 1736 verstorbenen Johann Henrich Strauch "von Hardmanshein" und seine Ehefrau, die künstlerisch bearbeitete Vorderseite gilt Konrad Strauch "von Hartmannshain" (†1839) und seiner Frau. Hier rahmen korinthisierende Pilaster die Inschriftfläche, über der ein Puttokopf und ein geschweifter Abschluss mit Muschel und Laubwerk die Stele zieren. Das Gefallenendenkmal und das beschriebene Grabmal sowie das Portal sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen und auch künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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