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Die zweibogige, elegante Brücke aus Sandsteinquadern entstand nach der inschriftlichen Datierung 1843. Sie gehört zur damals erbauten Provinzialstraße von Herbstein nach Steinau. Die flach entwickelten Bogen ruhen auf abgerundetem Mittelpfeiler beziehungsweise entsprechend gestalteten Widerlagern, die jeweils oben mit umlaufenden Profilen abschließen. Unter der (erneuerten) Fahrbahn fasst ein kräftiges Gesims die Konstruktion zusammen. Kulturdenkmal aus verkehrs-, bau- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |