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Das 1901 an der Verbindung vom Bahnhof zur Bahnhofstraße errichtete Wohnhaus für vier Bahnarbeiterfamilien ist ein breiter, teilweise mit Schindeln verkleideter, zweigeschossiger Massivbau, zu dessen Ausgestaltung Details dienen, wie sie auch bei den an der Vogelsbergbahn errichteten Stationsgebäuden Verwendung fanden, so etwa die relativ aufwendigen, teils bogenförmigen Fenstergewände und die Ausgestaltung der Krüppelwalmdächer über den an den Schmalseiten des Hauses angefügten Eingangsrisaliten. Kulturdenkmal aus orts-, verkehrs- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |