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Zwischen Dorf und Bahnhof entstand 1908 ein Wohnhaus für sechs Bahnarbeiterfamilien. Es präsentiert sich als breiter, eingeschossiger, symmetrisch entwickelter Massivbau mit einem steilen, biberschwanzgedeckten Mansarddach, das markant durch große Zwerchhäuser über Seitenrisaliten zur Straße fortgesetzt ist. Die Giebel der Schmalseiten sind mit Schindeln (beziehungsweise mit Platten) verkleidet. Kubatur und Fensterformen zeigen den Einfluss des Jugendstils und sind durchaus als anspruchsvoll zu bezeichnen. In jüngerer Zeit sind allerdings verfälschende Veränderungen vorgenommen worden. Zum Kulturdenkmal gehört das gleichzeitig errichtete Kleintierstall- und Einlagerungsgebäude aus konstruktivem Fachwerk. Kulturdenkmal aus bau-, orts- und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |