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Teil der Gesamtanlage:
Grebenhain I, Dorf
Kleiner schmaler Bau mit steilem Satteldach, vielleicht noch im frühen 19. Jahrhundert teils aus Basalthaustein, teils aus Fachwerk unmittelbar am Bach errichtet. Der Zugang erfolgt vom Tanzplatz her. Das noch gebrauchsfähige und genutzte Backhaus ist wegen seiner für das Gemeinschaftsleben des Dorfs wichtigen Nutzung und wegen seiner prominenten Lage Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |