Ehem. Friedhof Weidmoos
Ehem. Friedhof Weidmoos, Tor
Ehem. Friedhof Weidmoos, Grabsteine
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Vogelsbergkreis
Grebenhain
Nösberts-Weidmoos
  • Hohläcker
Ehem. Friedhof Weidmoos
Flur: 4
Flurstück: 14

Beeindruckende Anlage im offenen Feld, vielleicht die frühere Ortslage bezeichnend und heute beinahe tausend Meter nordnordwestlich des Ortsrands und jenseits des Bachs gelegen. Das viereckige Gräberfeld ist mit einer niedrigen Trockenmauer umgeben. Nur in Richtung auf das Dorf wird sie geöffnet durch ein archaisch wirkendes rechteckiges Tor aus drei schlanken Sandsteinblöcken. Sie zeigen nach außen ein Profil aus zwei flachen Stäben und einen „Schlussstein" mit erhabenem Johanniterkreuz, unter dem eine Datierung 1766 lauten dürfte, während weitere Inschriften unleserlich geworden sind. Auf dem Torbalken sind drei Steinkugeln angeordnet, von denen die größere in der Mitte mit einem kleinen Eisenkreuz versehen ist. Der Friedhof wird seit 1966 nicht mehr belegt, nur einzelne Grabsteine aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis etwa 1960 sind als schöne Beispiele ihrer Zeit erhalten: in der Form meist kleiner Stelen, Lehnsockel oder Kissensteine aus Granit oder Kunststein, teilweise mit Inschriftplatten aus Glas. Friedhof, Mauer und Tor sind ein sowohl aus volkskundlichen wie auch aus orts-, sepulkralgeschichtlichen und künstlerischen Gründen zu erhaltendes Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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