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Teil der Gesamtanlage:
Crainfeld
Wesentliche Bereiche des verschindelten, traufständigen Streckhofs, der an einer Nebengasse der Frankfurter Straße angesiedelt ist, stammen wohl noch aus den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts. Bemerkenswert ist seine zwischen kleinen Ernfenstern platzierte, zwar niedrige, aber repräsentative zweiflügelige Haustür in nachklassizistischer Gestaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |