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Vogelsbergkreis
Grebenhain
Crainfeld
  • Frankfurter Straße 14
Flur: 1
Flurstück: 10/2

Teil der Gesamtanlage:
Crainfeld

Wegen seines Erhaltungszustands und der Entstehungszeit (Anfang 18. Jahrhundert, vielleicht 1705) bedeutender traufständiger Einhof. Er ist sechs Zonen breit und wird durch einen kleinen Winkelanbau (Schweinestall) aus dem beginnenden 20. Jahrhundert erweitert. Der zweizonige Wohnteil hat einen seitlichen Ern mit einer Haustür aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts und ein verschindeltes Erdgeschoss. Ihm schließt sich rechts ein erneuerter, breiter Stallbereich mit Stallstube an, es folgen die Tenne und eine weitere Zone, der der Anbau vorgestellt ist. Das durchgehend als Fachwerkkonstruktion sichtbare Obergeschoss hat links und rechts Verstrebungen in der Mann-Form (mit Gegenstreben), so dass von einer einheitlichen Bauzeit auszugehen ist, wobei der mittlere Hausteil in zwei Phasen einigermaßen angepasst erneuert wurde. Eine Stockschwelleninschrift ist nicht mehr lesbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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