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Teil der Gesamtanlage:
Crainfeld
Der eingeschossige und traufständige Fachwerkbau entstand gegen Ende des 19. Jahrhunderts wohl durch den ortsansässigen Zimmermeister Johannes Fritz über niedrigem Basaltsockel in einem noch klassizistisch anmutenden Fachwerkgefüge mit Geschossstreben und zweifacher Verriegelung. Bemerkenswert sind die verzierten Bügen, die die an der freien Giebelseite hervor ragenden Pfetten der Dachkonstruktion unterstützen. Als Anwesen eines Handwerkers beziehungsweise eines Händlers fällt das Haus im örtlichen Kontext durch seine geringe Größe auf. Es ist seit 1956 Gemeindeeigentum und beherbergt den Kindergarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |