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Teil der Gesamtanlage:
Crainfeld
Eine Datierung des Fachwerkhauses ist durch die vollständige Verkleidung der Wände und die Vergrößerung einiger Fenster erschwert; die Ortschronik nennt 1735 als Baujahr, dies lässt sich mit der Kubatur des erhaltenen Gebäudes vereinbaren. Die Funktion als frühere Schule (der ab 1842 die 1938 demolierte und 1951 abgebrochene Synagoge unmittelbar benachbart war) und die Einbindung des Hauses in das Ortsbild begründen seine Bewertung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |