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Gut 500 m nordöstlich des Dorfs am Moosbach gelegener dreizoniger Fachwerkbau des mittleren 18. Jahrhunderts. Das im Obergeschoss erhaltene Gefüge ist gekennzeichnet durch exakte Symmetrie, zweifach verriegelte Mann-Figuren und gerundete Geschosstrennung. Der Standort des Mühlrads wird an der rechten Giebelseite nur noch durch den hier gestuften Sockel deutlich. Die frühere Mühle (Betrieb 1933 eingestellt) ist aus bau-, siedlungs- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |