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Der kleine eingeschossige Wohnbau erhebt sich oberhalb des Dorfs direkt am Waldrand des Horst und des anschließenden Steiger. Er wurde im 1922 in zurückhaltendem Heimatschutzstil errichtet. Entsprechende Details der allseits schindelverkleideten Fachwerkkonstruktion sind der hohe Wirtschaftssockel aus Basalt, das steile, durch Schleppgauben ausgebaute Krüppelwalmdach und die überdachte Eingangssituation über zweiläufiger Freitreppe. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |