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Teil der Gesamtanlage:
Volkartshain
Der im Winkel zwischen Kirchbrachter Weg und Gederner Straße stehende schlichte Putzbau jüngeren Datums ist wegen seiner ursprünglichen Bedeutung für das Dorfleben Kulturdenkmal. Eine Wertung erhält das Gebäude durch ein bei einer Renovierung Anfang der 1980er Jahre appliziertes Wandbild an der exponierten Schmalseite, das die volkstümlich gewordenen "Ährenleserinnen" des französischen Malers Jean-François Millet von 1857 zitiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |