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Der Friedhof wurde 1815 hier neu angelegt. Von geschichtlichem Belang sind das kaum jüngere, schwere, zweiflügelige Kirchhofsportal aus Gusseisen in einfachen historisierenden Formen und das an der nördlichen Einfassungsmauer errichtete Gefallenendenkmal, entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg in dreiteiliger Stelenform, deren mittlerer Teil pfeilerartig überhöht ist und ein "Eisernes Kreuz" trägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |