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Zwischen die giebelständigen, freilich zumeist erneuerten bäuerlichen Wohnhäuser der früheren Hauptstraße mischt sich hier ein bemerkenswertes kleines, in der Ausbildung villenartiges Haus aus dem ersten Viertel des 20. Jahrhunderts. Kennzeichen des eingeschossigen, straßenseitig verschindelten Baus sind das steile, biberschwanzgedeckte Mansarddach, ein Vorbau zur Straße und darüber, das untere Dachgeschoss erweiternd und auf Bügen kräftig vorkragend, eine breite verglaste Veranda.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |