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Am Rand der dichteren Bebauung des Dorfkerns stehen zwei bedeutende Gemeinschaftsbauten. Aus der Zeit um 1900 stammt ein Backhaus, das verputzt ist, und dessen zur Straße gerichtete Giebelseite einen symmetrischen Aufriss mit segmentbogigen Öffnungen, Tür zwischen zwei Fenstern, aufweist. Seitlich ist eine Waage angebaut.
Daneben erhebt sich das frühere Feuerwehrgerätehaus traufständig und mit flachem Satteldach abschließend. Es ist gekennzeichnet durch zwei segmentbogige Tore und einen Schlauchturm und entstand in den 1950er Jahren. Beide Gebäude sind wegen ihrer ursprünglichen Funktion schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |