Grabmale
Gefallenendenkmal
Portal
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Vogelsbergkreis
Grebenhain
  • Auf den Schnelläckern (Friedhofstraße)
Friedhof, Grabmale, Gefallenendenkmal
Flur: 21
Flurstück: 35/2

Der Weg auf den südlich des Dorfs gelegenen, von einer Basaltmauer umgebenen Friedhof führt durch ein in baro-cker Tradition stehendes Bogenportal aus Sandstein mit der Datierung ANNO 1819. Es wird durch drei Kugeln bekrönt und hat schmiedeeiserne Torflügel. Die klassizistische Grundkonzeption des Friedhofs ist nachvollziehbar durch den vom Portal aus in gerader Linie die Fläche erschließenden Weg, an dem einzelne Linden wohl aus dem beginnenden 19. Jahrhundert erhalten blieben. Auf den Friedhof wurde das 1921 ursprünglich im Dorf errichtete Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs versetzt. Es hat die Form eines Pfeilers, dessen vier Seiten mit erhabener Fraktur beschriftet und im unteren Bereich mit den Reliefs von Kränzen und Stahlhelm verziert sind. Der Pfeiler wird von einem großen "Eisernen Kreuz" bekrönt. Ergänzend sind für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs Bronzetafeln an der erhöhten Friedhofsmauer hinter dem Pfeiler angebracht. Unter den Grabmalen sind von historischer Bedeutung die aus rötlichem Granit gefertigten, aufgesockelten Kreuze für den 1912 verstorbenen Baron Wilhelm von Müffling und seine Frau Anna geb. Riedesel Freiin zu Eisenbach, gestorben 1928. Müffling hatte die "Waldvilla" (An den Mühlwiesen 5) errichtet, die den Ausgangspunkt der späteren Luftmunitionsanstalt bilden sollte. Der Friedhof ist mit dem Portal, dem Gefallenendenkmal und den genannten Grabsteinen Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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