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Teil der Gesamtanlage:
Grebenhain I, Dorf
Der steinerne Steg führt von der Nebengasse der Hauptstraße (wo ein Backhaus stand) über den Waaggraben zum Hof Ludwigstraße 12. Vier lange, rechteckige Sandsteinplatten lagern auf den Ufern und auf einem in der Mitte des Bachs aus großen Sandsteinen gebildeten Pfeiler, der bachaufwärts mit einem spitzen Pfeilerkopf gegen Eisgang und Treibgut ausgestattet ist. Der Steg hat nachklassizistische Eisengeländer und dürfte wie sein Gegenstück am Tanzplatz aus dem frühen 19. Jahrhundert stammen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |