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Teil der Gesamtanlage:
Grebenhain I, Dorf
Das traufständige Wohnhaus eines zuletzt als Parallelhof (mit Hauptstraße 24) bestehenden bäuerlichen Anwesens ist insgesamt mit Platten verkleidet. Seine Kubatur und der hofseitige Geschossüberstand weisen darauf hin, dass das Fachwerk, wie überliefert wird, zu den gestalterisch anspruchsvolleren des beginnenden 18. Jahrhunderts gehören dürfte. Es ist daher aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu bewerten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |