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Das ehemalige Schulhaus ist ein großer, zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau. Er ist nach der Datierung über dem Kellerzugang 1806 entstanden (das Balkenwerk wurde jedoch angeblich erst 1856 aus Unterreichenbach transloziert, wo es Teil des 1728 gebauten Gerichtshauses gewesen sein soll; ältere Abbildungen zeigen Segmentbogenfenster im Obergeschoss und konstruktives, mit Backsteinen ausgefachtes Gefüge). 2006 wurde der bis 1957 als Schule genutzte Bau modernisiert. Repräsentativ sind der symmetrische fünfachsige Fassadenaufriss mit seinen hohen Fenstern und der in der Mitte des Firsts platzierte achtseitige schieferverkleidete Dachreiter mit spitzem Helm. Auf die beibehaltene Nutzung als Bethaus weisen der über dem Eingang neu aufgemalte Segensspruch und das den Dachreiter bekrönende Kreuz hin. Die ehemalige Schule ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |