Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die große winkelförmige Hofanlage steht in zweiter Reihe oberhalb der Durchgangstraße. Ein zum Häselweg giebelständiger, fünfzoniger Einhof aus der Mitte des 19. Jahrhunderts bildet ihren Kern. Er zeigt über niedrigem Sockel ein gediegenes zweifach verriegeltes und durch Geschossstreben ausgesteiftes Gefüge; die Regelmäßigkeit und eine feine Profilierung des Quergebälks stellen seinen Schmuck dar. Lediglich die sich dem Ern anschließende Stallzone ist sparsamer erneuert worden, als der Hof bald nach 1900 eine winkelförmige Erweiterung mit zwei Stallbereichen und großer Tenne erhielt. Die Ställe sind aus Basalt gemauert, ihre Öffnungen durch Formklinker aufwendig gefasst. Vielleicht stammt die Haustür aus der Zeit der Hoferweiterung. Der Hof ist aus orts- und agrargeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |