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Vogelsbergkreis
Freiensteinau
Gunzenau
  • Reichloser Straße 2
Hofanlage
Flur: 4
Flurstück: 83/1

Die gegenüber der Kirche gelegene Hofanlage ist in den ersten Katasterplänen mit der Hausnummer 1 ausgezeichnet. Den Kern bildet ein gestreckter, zur Kirche traufständiger Bau, ursprünglich vielleicht ein Einhof oder auch ein Wohn-Stall-Haus, heute ein dreizoniges Fachwerkwohnhaus mit 1820 angebauter Stallzone aus Quadern, deren Obergeschoss verschindelt ist und eine Stallstube aufweist. Das Fachwerk des Wohnteils, (nachträglich) datiert 1709, zeigt besonderen repräsentativen Anspruch durch symmetrisch angeordnete, zweifach verriegelte Mann-Figuren, geschnitzte Kopfwinkelhölzer, Taubänder am Quergebälk sowie Kreis und Rauten in den Brüstungsgefachen der mittleren Zone. Auffälligstes Gestaltungselement aber sind geschnitzte schlanke Hermenpilaster an den Ständern des Obergeschosses. Das Gefüge des Erdgeschosses ist gegen 1900 ersetzt worden. Nach rechts wird die Hofanlage durch einen großen Wirtschaftstrakt abgeschlossen, dessen Sockelgeschoss aus Sandsteinquadern mit einem Gesims abschließt, über dem die zur Straße gerichtete Giebelseite mit Wettbrettern verkleidet ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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