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Teil der Gesamtanlage:
Nieder-Moos
Separat stehender und älterer Scheunenbau eines etwa um 1800 erneuerten Hofs. Das Fachwerk stammt wohl noch aus der Mitte des 18. Jahrhunderts (vgl. den datierten Bau in Zahmen, Am Moosbach 9) und weist unter liegendem Dachstuhl einen sehr regelmäßigen Balkenraster mit an den Eckständern K-förmig ansetzenden Streben auf. Bemerkenswert ist die sandsteinerne Sockelrahmung zu beiden Seiten der Tenneneinfahrt. Wegen ihres Alters ist die Scheune aus geschichtlichen und wegen der Lage und der Wirkung des Gefüges aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |