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Oberhalb der Straße stehender großer Winkelhof, der sich aus einem im Kern erhaltenen Einhof des frühen bis mittleren 19. Jahrhunderts entwickelt hat. Dessen Gefüge ist klar und sparsam, es hat Geschossstreben und einfache Verriegelung. Bemerkenswert ist daher die symmetrisch angeordnete Ausschmückung der Brüstungsgefache im Obergeschoss durch gebogene Hölzer und ein geschweiftes Andreaskreuz. Der Stallbereich der gegen 1900 entstandenen Hoferweiterung ist aus Basalt mit Gliederungen aus Klinkern; ein Speichergeschoss darüber wurde mit Wettbrettern verkleidet, das Dach ist über Bügen schützend heruntergezogen. Die im Grunde sehr gut erhalte Hofanlage ist aus orts- und agrargeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |