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Die traufständige Hofanlage zeigt zwei wesentliche Bauphasen. Zunächst entstand 1780 der zweizonige Wohnteil mit teilweise erhaltenen klassischen Mann-Figuren im Obergeschoss und verschindeltem Erdgeschoss Die Bauinschrift erwähnt den (ortsansässigen) Zimmermeister Henrich Schaub. Eine zweite Bauphase erweiterte den Hof ca. 1930 (Datierung im straßenseitigen Giebel des Stalltrakts) in einem konstruktiven Fachwerkgefüge. Etwa aus dieser Zeit stammt auch die Haustür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |