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Teil der Gesamtanlage:
Grebenhain I, Dorf
Den Westrand des Ortskerns markiert eine frühere Mühle. Das Wohn- und ehemalige Mühlengebäude ist stark verändert. Getrennt davon steht aus zwei Bauphasen über winkelförmigem Grundriss der landwirtschaftliche Trakt. Der jüngere Seitenflügel mit Backsteinmauerwerk und konstruktivem Fachwerk darüber stellt ein gutes Beispiel für die Umsetzung dieser Bauaufgabe um die Wende zum 20. Jahrhundert dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |