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Gederner Straße
11, 13, 15
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18
An der Ausfallstraße nach Gedern und am Hang über der Niddaaue entstand jenseits des Flusses ab der Wende zum 20. Jahrhundert bis etwa zum Ersten Weltkrieg unweit des seinerzeit noch bestehenden Bahnhofs und anschließend an das Postgebäude (Gederner Straße 2, 1899) eine Reihe von großvolumigen Wohnbauten, teilweise mit recht hohem gestalterischem Anspruch. Ihnen gegenüber stehen drei einfachere Wohnbauten, die den Straßenraum schließen.
Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |