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Das einfache eingeschossige Landhaus ist verschindelt und zeichnet sich durch ein steil proportioniertes Satteldach aus, das mit Biberschwanzziegeln eingedeckt und oberhalb des an einer Traufseite platzierten Eingangs durch eine Gaube mit spitzem Walmdach ausgebaut ist. Die Giebeldreiecke zeigen angedeutete Geschossvorkragungen. Charakteristisch sind Schlagläden an den Fenstern. Das wirkungsvoll am Waldrand gelegene Gebäude entstand 1935 für eine Frankfurter Familie. Es ist als im Sinne der ursprünglichen Konzeption der Siedlung entstandener Bautyp Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |