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Der ehemalige Friedhof des Dorfs befindet sich auf einem Hang zwischen den Auen des Haselbachs und des Schwarzen Flusses etwa 750 m nordöstlich des Dorfkerns. Von der bis 1877 genutzten Anlage blieben Teile der etwa kreisförmigen Ummauerung und die Relikte, zumeist Sockel, einiger Grabsteine aus dem 19. Jahrhundert erhalten. Die Pfeiler des Eingangs wurden zum neuen Friedhof umgesetzt. Von der 1801 abgebrochenen ehemaligen Kirche – der Pfarrer von Herbstein hatte damals vergeblich versucht, den Abbruch wegen der katholischen Ursprünge des Gotteshauses zu verhindern – sind oberirdisch keine sicheren Spuren zu sehen. Der vielleicht in die Zeit der Christianisierung zurückreichende Kult- und Begräbnisplatz ist vergleichbar mit denen in Burkhards, Meiches und Nieder-Moos und aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |