Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der groß dimensionierte Bau, die Maße einer Landhauskolonie sprengend, wurde als Genesungsheim der Allgemeinen Ortskrankenkasse Kassel 1928 in Betrieb genommen und war für 100 Erholungsbedürftige konzipiert. Bald folgten unterschiedliche Nutzungen: Das Heim diente der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau, dann parteipolitischen Zwecken der Nationalsozialisten, war Anfang März 1945 für wenige Tage Fluchtpunkt der hessischen Landesregierung beziehungsweise der Gauleitung Hessen-Nassau und beherbergte bereits vorher und nachher, durch den Zweiten Weltkrieg bedingt, Evakuierte und Flüchtlinge. Nach dem Krieg war es zunächst für kurze Zeit auch Sitz der von Vertriebenen gegründeten "Hessischen Holz- und Schmuckwarenindustrie", dann Altenheim der Mainzer Caritas und 1952 wieder Genesungsheim der AOK. Seit 1989 ist die Rehabilitationseinrichtung "Vogelsbergklinik" untergebracht. Der zu schützende Kern des Klinikgebäudes ist ein 19 Achsen breiter verputzter Massivbau zu drei Geschossen über hohem Sockel. Die drei mittleren Achsen sind durch gekuppelte Fenster und ein breites. kantig ausgebildetes Zwerchhaus im Dach als Risalit hervorgehoben; vorgelagert ist ein breiter Altan, erreichbar über eine ausladende, zweiläufige Freitreppe, deren gemauerte Wangen durch unterschnittene Abstufungen zu den dezenten expressionistischen Gestaltungselementen des Klinikgebäudes gehören.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |