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Im Zusammenhang mit dem Nachbarhaus Vaitshainer Straße 2 erinnert das traufständige, eingeschossige Fachwerkwohnhaus an den in Folge des Bahn-anschlusses erfolgten Dorfausbau. 1910 ist es als Typenbau (vgl. das weniger hervorgehoben gelegene Haus Hauptstraße 89) in exponierter Lage entstanden und hat zeitweise wie Vaitshainer Straße 2 ein Gasthaus beherbergt. Das Gefüge, über einem Sockel aus Basalt und Backstein aufgerichtet, zitiert die klassische Mann-Figur, das Dach ist durch ein großes Zwerchhaus ausgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |