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Teil der Gesamtanlage:
Eichelhain
Das zum Winkelhof ausgebaute Anwesen bildet einen wirkungsvollen Abschluss des von größeren Hofanlagen geprägten östlichen Dorfteils zum einfacher strukturierten westlichen Bereich des Oberdorfs. Ältester und besonders zu schützender Teil ist das zwar veränderte Wohnhaus, das aber seine exponierte Giebelwand aus dem 18. Jahrhundert bewahrt hat. Sie zeigt ein durch klassische Mann-Figuren ausgesteiftes Gefüge, das am Bundständer individuellen Charakter gewinnt durch eine sternförmig überkreuzte Kopf- und Fußstrebenkonstruktion, die unten mit einem Herzen ausläuft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |