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Teil der Gesamtanlage:
Meiches
Der große Einhof zu sechs Zonen entstand zu Anfang des 20. Jahrhunderts und ist gekennzeichnet durch ein regelmäßiges konstruktives Fachwerk mit Geschossstreben, das im unteren Geschoss zweifach, im oberen einfach verriegelt ist und über dem Tennentor das zeittypische Andreaskreuz aufweist. Bemerkenswert ist die ganz traditionelle Aufteilung des Gebäudes; nur Stall und Bansenzone sind erneuert worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |