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Teil der Gesamtanlage:
Ulrichstein I, Altstadt
Ein giebelständiger Einhof des späten 18. Jahrhunderts wurde 1899 im Zusammenhang mit einem Ladeneinbau vollständig verändert. Auf der dazu gehörenden Hoffläche entstand 1912 eine Erweiterung: Seitlich einer überbauten Durchfahrt wurde ein schmales, dreigeschossiges Geschäfts- und Lagergebäude errichtet, das wie der ältere Trakt verschindelt ist. Nur das Erdgeschoss besteht – wie die Seitenwände des Anwesens – aus Backsteinmauerwerk und wird durch ein segmentbogiges Schaufenster geöffnet. Die nicht anspruchslose Fassadenabwicklung wird freilich durch neue Fenster beeinträchtigt. Das Anwesen ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |