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Die ehemalige Untermühle steht etwas abseits der Ortslage des Unterdorfs „zwischen den Gräben“, der Salz nämlich und dem Mühlgraben, der zum Erreichen der Hofreite überbrückt ist. Die Grundstruktur der Baulichkeit entspricht der eines breiten Einhofs, dessen Erdgeschoss großenteils massiv ersetzt wurde, während das Obergeschoss als schlichte Fachwerkkonstruktion mit Geschossstreben und einfacher Verriegelung erhalten geblieben ist. Sie dürfte aus dem frühen 19. Jahrhundert stammen. Ein wenig jüngerer Wirtschaftsflügel ist angepasst gestaltet, so dass insgesamt der Eindruck einer außerhalb des Dorfs gelegenen Mühle bewahrt blieb. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |