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Auf dem Friedhof, der, das frühere Begräbnisfeld auf dem Kirchhof ersetzend, südlich des Dorfs angelegt ist und eine weite Aussicht bietet, stellt das moderne Gefallenendenkmal, 1958 errichtet, eines der wenigen nach dem Zweiten Weltkrieg neu entstandenen Beispiele seiner Art dar. Es ist schlicht als ein vierseitiger Pfeiler aus teils poliertem Granit ausgebildet, den ein Metallkreuz bekrönt. Die Daten der beiden Weltkriege und ein applizierter Spruch sowie drei Stelen mit den Namen der Gefallenen vervollständigen das Denkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |