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Teil der Gesamtanlage:
Ilbeshausen II, Hindenburgstraße
Kleiner traufständiger Streckhof, dessen zweizoniger Wohnteil wohl noch aus dem 17. Jahrhundert stammen dürfte: Dafür spricht die sparsame Verwendung von Fußstreben, die am Bundständer zu einem Dreieck zusammengestellt sind, und die feine Verzierung der Stockschwelle, gebildet aus einer Kehle zwischen sehr schmalen Taubandstreifen. Das Erdgeschoss ist erneuert, ebenso wohl der ganz mit Platten verkleidete Wirtschaftstrakt. Das Anwesen ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |