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Der Wohnteil des traufständigen Streckhofs bewahrt im Obergeschoss (das Erdgeschoss ist massiv ersetzt) zwei Zonen eines Fachwerkgefüges, das an Eck- und Bundständern durch die klassische Form der zweifach verriegelten Mann-Figur verstrebt ist. Daraus lässt sich auf eine Erbauung im mittleren bis späten 18. Jahrhundert schließen. Der Stall- und Scheunenbereich ist im ausgehenden 19. Jahrhundert in konstruktiver Art erneuert beziehungsweise erweitert worden. Hier ist die Giebelseite verschindelt. Ein kleiner im Winkel angefügter Backstein-Fachwerk-Anbau vervollständigt den Hof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |