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1949 legten die Familien der Grafen von Westerhold und der Grafen von Ballestrem auf einem Gelände, das sie 1932 von den Riedesel zu Eisenbach erworben hatten, einen privaten Friedhof an. Er befindet sich unmittelbar hinter der Herbsteiner Kreuzkapelle in gleicher Achse mit diesem Gebäude. Ein Friedhofskreuz aus Holz und die zumeist mit Wappen versehenen Grabplatten und Gedenksteine aus Sandstein zeigen traditionalistische Formen. Gearbeitet wurden sie zumeist in der Bildhauerwerkstatt Fleck, Fulda.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |