Steinweg 20, 22 und 24
Steinweg 20, 22 und 24
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Steinweg 20
  • Steinweg 24
  • Steinweg 22
Flur: 4
Flurstück: 104/1, 105/1, 106

Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt

Das heute dreigeteilte Haus ist zum Steinweg giebelständig und bestimmt die Abzweigung einer kleinen Nebengasse, der es seine breite Traufseite zuwendet. Hier zeigt sich in der Ausbildung des Quergebälks und der Stockschwelle, die mit einem Rundstabprofil versehen ist, eine relativ frühe, noch in das 17. Jahrhundert zu datierende Entstehungszeit. Entsprechend ist das Gefüge einfach verriegelt und durch gebogene Geschossstreben ausgesteift. Das Erdgeschoss wurde teilweise im 19. Jahrhundert erneuert, die Giebelseite ist verputzt. Auch die eine Biegung des Steinwegs bestimmende Rückseite des Hauses lässt verschiedene Bauphasen erkennen: Einer wesentlich aus dem 19. Jahrhundert stammenden Rähmkonstruktion schließt sich ein reines Ständergefüge mit langer Schwertung aus der Entstehungszeit des Hauses an. Schließlich wurde hier an der damals noch "Neuen Staatsstraße gegen Fulda" 1903 eine Dachgaube aufgesetzt, die mit feinen Schleierbrettern im Dreieck ihres Freigespärres repräsentativ ausgestattet ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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