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Teil der Gesamtanlage:
Helpershain
Das Anwesen am unteren Ende des Dorfkerns besteht wesentlich aus einem traufständigen, an der Ansichtsseite mit Holzschindeln verkleideten Einhof, dessen Stall erneuert ist und dessen Stubenfenster vergrößert wurden. Die nach Norden gerichtete und freiliegende Giebelseite des Wohnteils ist wohlerhalten und zeigt ein konstruktives, einfach verriegeltes Fachwerk, das durch zu Eck- und Bundständern geneigte, geschosshohe Streben ausgesteift wird. Die Geschosstrennung ist noch gestalterisch betont und am Eckständer sind schmaler Rundstab und florale Ornamente ausgebildet, die dem Klassizismus zuzuordnen sind und wie das sichtbare Gefüge auf die Jahre um 1800 als Entstehungszeit des Hofs verweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |