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Teil der Gesamtanlage:
Wohnfeld
Der im mittleren 19. Jahrhundert traufständig errichtete Teil einer Hofanlage, insbesondere aus dem Wohnhaus bestehend, zeigt über hohem Kellersockel ein regelmäßiges konstruktives Fachwerkgefüge. Insbesondere mit seiner schmalen, zur Durchgangsstraße exponierten Giebelseite, aber auch mit seiner zur Straße Am Mühlgraben ausgerichteten Front kommt dem Haus zusätzlich zu seiner geschichtlichen eine städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |