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Die im Dorfbereich über den Schwarzbach führende Brücke ist wohl im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts aus Basaltbruchstein gemauert worden. Das Baumaterial wurde bei der Meliorierung des "Felsenmeers" oberhalb des Dorfs gewonnen. Die Brücke führt in flachem Bogen über das Wasser und ist mit niedrigen Brüstungen versehen. Neben der Brücke befindet sich als Zugang zum Wasser ein abgetretenes Epitaph, das aus dem 17. Jahrhundert stammen dürfte. Die Brücke ist aus ortsgeschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |