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Gräßteweg
1, 3, 5
2, 4, 6
Lauterbacher Straße
29, 31, 33, 35, 35A, 37
32, 34, 36, 38
Bereits im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts bestanden am unteren Gräßteweg einige kleine Anwesen (darunter Gräßteweg 6). Seit dem Bau der Straße nach Lauterbach in den 1830er Jahren entwickelte sich hier eine Dorferweiterung, bestehend zunächst aus meist schindelverkleideten Anwesen in ganz traditioneller Einhof-Form, dann aber aus Höfen und Wohnhäusern des frühen 20. Jahrhunderts, die insbesondere mit ihren Fachwerkdetails der Heimatschutzarchitektur zuzuordnen sind. Ein hervorgehobener Bau ist das frühere Forstamt (Lauterbacher Straße 38), ein 1903 zunächst wohl für einen Geschäftsmann errichteter Fachwerkbau mit symmetrisch gegliederter, der Straße zugewandter Traufseite, die über einer Treppenpyramide eine Haustür in Neorenaissancedekor enthält. Die Architektur der kleinen Gesamtanlage vermittelt recht gut die Phase des Übergangs des Dorfs zu "modernen" Wirtschafts- und Bauformen. Sie wird im Nordosten durch den Mühlgraben begrenzt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |