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Teil der Gesamtanlage:
Schlitz I, Altstadt
Der vierzonige Einhof mit seinem konstruktiven Fachwerkgefüge und dem massiv eingebauten Stall ist auch vom Grundriss her ganz der traditionellen Bauform verpflichtet. Dabei scheint bemerkenswert, dass er erst 1880 nach einem Entwurf des gräflichen Bauverwalters Kreiß erbaut wurde. Der Hof stellt somit ein wichtiges Zeugnis aus der Wirtschaftsgeschichte der Stadt dar, und er ist von hoher städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |