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Teil der Gesamtanlage:
Schotten I, Altstadt
Der teilweise erneuerte, große und konstruktive Fachwerkbau aus dem 19. Jahrhundert setzt einen wichtigen städtebaulichen Akzent am oberen Ende der Mühlgasse gegenüber großdimensionierten Neubauten des späten 20. Jahrhunderts. Darüber hinaus haftet ihm ein hoher Erinnerungswert an, denn als Stadtmühle war er namengebend für das ursprünglich dicht und kleinteilig bebaute Stadtviertel Mühlhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |