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Teil der Gesamtanlage:
Ulrichstein I, Altstadt
Das ehemalige Landgerichtsgebäude, zunächst wesentlich Wohnung des Richters, wurde etwa 1838 durch die Stadt Ulrichstein erbaut und 1878 um einen Sitzungssaal an der Rückseite erweitert. Der mit einem Walmdach schließende Kernbau ist zweigeschossig und über konstruktivem Fachwerk verschindelt; die breite Straßenfront bewahrt im Obergeschoss ihre fünfachsige Struktur. An der linken Seite ist ein dreigeschossiger Treppenhausvorbau ausgebildet. Der Saalbau ist über einem Sockelgeschoss ebenfalls verschindelt und ist mittels einer überdachten Freitreppe zugänglich. Das Land- und spätere Amtsgericht Ulrichstein bestand bis 1943, war dann eine Außenstelle zuletzt des Amtsgerichts Schotten und wurde 1968 geschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |